Welche Kosten erstatten Krankenkassen bei Zahnspangen?
Hinsichtlich der Kostenübernahme bei losen oder festen Zahnspangen durch Krankenkassen und Versicherungen ist es entscheidend, welche Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt. Bei den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen handelt es sich um ein befundbezogenes Einteilungsschema, mit dessen Hilfe der Behandlungsbedarf festgelegt wird. Das System erstreckt sich über insgesamt fünf Schweregrade, wobei es sich bei Grad 1 und 2 um leichte Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung handelt, deren Behandlung von den Kassen nicht übernommen wird. Ab Schweregrad 3 werden bei Kindern bis zu 18 Jahren die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.
Je nach wunschgemäßer Spangenart und -ausführung kann es jedoch sein, dass Zuzahlungen notwendig werden.
Behandlungskosten bei Erwachsenen werden von den gesetzlichen Kassen nur getragen, wenn es sich um eine so schwerwiegende Fehlstellung handelt, dass neben einer Zahnspange zusätzlich eine Operation am Kiefer notwendig ist.
Privatversicherte können die Leistungshöhe bei kieferorthopädischen Behandlungen Ihren Policen entnehmen.
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